Liebe Tierhalterin, lieber Tierhalter,
Ab dem 22. November 2022 ist die neue Gebührenordnung für Tierärzte, Tierärztinen (GOT) in Kraft getreten.
In Deutschland rechnen Tierärzte und Tierärztinnen ihre Leistungen basierend auf dieser GOT ab. Diese GOT ist ein gültiges Bundesgesetz. Sie stammt aus dem Jahre 1999 und wurde nur einmalig im Jahr 2017 um 12 % erhöht. Seit der letzten Anpassung haben sich aber viele Rahmenbedingungen verändert, da sich die heutige Tiermedizin stark von der damaligen unterscheidet. Die tiermedizinische Versorgung ist mittlerweile mit dem der Humanmedizin vergleichbar. Um Ihrem Tier die bestmögliche medizinische Behandlung zukommen zu lassen, haben viele Tierarztpraxen und Kliniken intensiv in die technische Ausstattung und auch in die Weiterbildung aller Mitarbeiter investiert. Dazu kommen höhere Personal- und Energiekosten.
Wie hoch werden die Kosten angepasst?
Die fallbezogenen Kosten sind je nach tierärztlicher Leistung unterschiedlich. Wir klären Sie gerne vorab auf. Als nachhaltig agierende Klinik versichern wir Ihnen, dass wir die Anpassung unserer Gebühren sehr sorgfältig vornehmen werden, um langfristig die beste tiermedizinische Versorgung für Ihre Lieblinge gewährleisten zu können.
Was kann ich tun, um die finanziellen Folgen einer schweren Erkrankung oder eines Unfalles aufzufangen?
Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Tierkrankenversicherung und Operations-Versicherung abzuschließen. Sie können sich gern dazu bei uns beraten lassen.